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Die einrichtungsbezogene Impflicht ist zum 01.01.2023 entfallen
Seit Anfang des Jahres können MitarbeitInnen im Gesundheitswesen selbst entscheiden, ob sie sich gegen Covid-19 impfen lassen möchten oder nicht. Die einrichtungsbezogene Impflicht ist zum 01.01.2023 enfallen. Die Entscheidung wurde aufgrund von gesetzlichen Änderungen getroffen, die eine individuelle Entscheidungsfreiheit vorsehen.