Organspende - Bewusst entscheiden
90 min. Unterrischtsstunde für 10. Klassen
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Unterstützung für Angehörige von Organspendern vor während und nach der Spende
In der Praxis zeigt sich, dass die Angehörigen im seltenen Fall einer Entnahmekonstellation meist unvorbereitet vor der Frage stehen. Sie sind dann unter hohem emotionalen und zeitlichen Druck nicht entscheidungsfähig, was zu einer Abwehrreaktion führt. Es fehlt also eine frühzeitige Auseinandersetzung und eine klare Entscheidung.
Das Thema Organspende ist komplex und wirft viele Gedankengänge (Fragen) auf. Schließlich ist die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod und dem Tod von Familienangehörigen nichts, was mal so nebenbei im Alltag geschieht. Der Tod und der eigentliche Sterbeprozess sind Themen, die wir gesellschaftlich verdrängen - besonders in einer durch und durch optimierten Leistungsgesellschaft. Umso wichtiger ist es, sich darüber bewusst zu werden, wie man das Sterben und die Organentnahme bzw. Organspende im Fall einer Hirntodfeststellung selbst einordnet. Es braucht also Zeit und den geeigneten Rahmen für einen Austausch, um eigene Annahmen, Haltungen und Meinungen zu reflektieren.
Beim Thema Organspende spielen neben ethischen und religiöse Fragen, auch soziale, gesellschaftliche und politische Überlegungen sowie naturwissenschaftliche Erkenntnisse eine Rolle. In welcher Konstellation Fragen für einen persönlich auftauchen, ist dabei sehr unterschiedlich. Die Komplexität des Themas verunsichert zudem oft. Umso wichtiger sind Informationen und AnsprechpartnerInnen, die helfen das Thema von allen Seiten zu beleuchten und bei der persönlichen Entscheidungsfindung zu unterstützen. Auch wenn der Diskurs sicherlich noch breiter geführt werden kann, die Entscheidung, ob und in welchem Umfang man sich selbst als Organspender bereiterklärt, kann nur individuell beantwortet werden. Ein Richtig oder Falsch gibt es dabei nicht.
Kino, Krimis und Fiktion sowie gezielte Desinformation zum Thema Organspende zielen auf Quote und basieren leider häufig nicht auf Fakten. Damit wird nur ein verzerrtes Bild der Realität gezeigt und es wird mit der Angst gespielt, dass es bei Patienten mit Hirnschädigung das einzige Ziel ist die Organspende zu realisieren oder - noch schlimmer - einem Menschen bei vollem Bewusstsein Organe zu entnehmen.
Im Realitäts-Check bei offiziellen Stellen und Institutionen, sowie im Gespräch mit TransplantationsmedizinerInnen, transplantierten PatientInnen sowie Angehörigen erhält man hingegen fakten- und erfahrungsbasierte Informationen, die einem bei der eigenen Entscheidungsfindung tatsächlich unterstützen können.
Oftmals fehlen Informationen darüber, welche Form der Organspende es eigentlich gibt und dass SpenderInnen ganz genau festlegen können welche Organe bzw. Gewebe sie nach Hirntodfeststellung spenden möchten.
Häufig wird beim Thema Organspende an die Organentnahme nach Hirntodfeststellung gedacht. Hier können neben den Brustkorborganen, also Lungen und Herz auch Bauchorgane transplantiert werden - hier dann die Nieren, die Leber, Bauchspeicheldrüse und der Darm. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Gewebespende, also die Übertragung von Hornhäuten aus dem Auge oder Herzklappen. Diese Form der Spende ist nicht nur nach Hirntodfeststellung möglich, sondern auch nach Herz-Kreislauftod, also bei jedem Verstorbenem.
Einen Sonderfall nimmt die Lebendspende ein. Hier gibt es die Möglichkeit einem nahen Angehörigen eine Niere, Teile der Leber oder auch einen Teil der Lunge zu spenden.
Nach derzeitiger Rechtslage in Deutschland gilt die sogenannte Entscheidungslösung. Der Organspende muss demnach zu Lebzeiten aktiv zugestimmt werden. Liegt eine solche Willenserklärung nicht vor, können die Angehörigen nach eigenen Wertvorstellungen entscheiden.
Doch oft wurde zu Lebzeiten nicht klar bzw. überhaupt nicht über das Thema gesprochen und der Willen eines Familienmitglieds in Bezug auf die Frage nach einer Organspende ist nicht bekannt.
Wer seine persönliche Entscheidung zu Lebzeiten pro Organspende getroffen hat, sollte seinen Willen also klar kommunizieren sowie dokumentieren. Hierzu eignet sich ein Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung. Ab dem 18. März 2024 startet zudem das neue offizielle Organspende-Register des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm), bei dem sich Spender online registrieren können.
Eine Organentnahme kann vorgenommen werden, sobald der sogenannte Hirntod eingetreten und festgestellt ist, die zu entnehmenden Organe funktionsfähig und gesund sind und eine Einwilligung des Patienten vorliegt. Eine Konstellation, die in der Praxis äußerst selten eintritt.
Der emotional schwierigste Punkt ist sicherlich, dass der Verstorbene im Falle eines Hirntods noch aussieht, als schliefe er. Er wird beatmet, der Brustkorb hebt und senkt sich, die Haut fühlt sich warm an und man kann den Herzschlag fühlen.
In diesem Moment dem Willen des Verstorbenen zu entsprechen, oder ihn aus eigener Entscheidung für die Organentnahme freizugeben, ist nachvollziehbarerweise für Angehörige sehr fordernd. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig mit dem Sterbeprozess auseinanderzusetzen und zu verstehen, was der Hirntod medizinisch bedeutet.
Tipp: Machen Sie sich mit der sensiblen und fordernden Situation, die entstehen kann, frühzeitig in Ihrem Leben vertraut. Die geistige Vorwegnahme erleichtert im konkreten Fall das Handeln.
Die Hirntotdiagnostik ist in der Medizin entstanden, um bei Patienten mit schwerer Hirnschädigung den Zeitpunkt zu definieren, ab dem ein Fortführen der Therapie nicht mehr indiziert ist.
In diesem Zustand ist der Patient bzw. Verstorbene tief komatös, die Hirnstammreflexe sind erloschen und kein Atemantrieb mehr vorhanden. Einen Weg zurück ins Leben gibt es nicht mehr.
Der Hirntod ist damit eine Konstellation, bei der zwar alle Hirnfunktionen irreversibel erloschen sind, die Organe vorübergehend aber noch funktionstüchtig sind - allerdings nur im Umfeld einer Intensivstation.
Mit der Organspende und Transplantation kann somit einem oder mehreren Menschen ein neues Leben geschenkt werden.
Tipp: Informieren Sie sich über den Sterbeporzess bzw. den Tod auf allen Ebenen, die für Sie ganz persönlich wichtig sind. Beziehen Sie dabei auch die wissenschaftliche Dimension mit ein.
Da eine geeignete Entnahmekonstellation von Organen so selten vorkommt, jedoch viele Patienten dringend auf ein Spenderorgan warten, verpflichtet die aktuelle Gesetzgebung ÄrztInnen dazu, in diesem seltenen Fall Angehörige nach der Einwilligung zu fragen.
Doch was wäre jetzt der Wille des soeben Verstorbenen? Oft wurde diese Frage nie zuvor gemeinsam diskutiert. Lag hingegen eine persönliche Entscheidung vor, wurde sie meist nicht dokumentiert oder nicht in Partnerschaft, Familie oder unter Freunden kommuniziert. So besteht oft die Angst, womöglich falsch zu entscheiden.
Angehörige, die in kurzer Zeit und unter hohem emotionalen Druck eine Entscheidung treffen müssen, sind oftmals überfordert. Das führt im Ergebnis zu Vermeidungsreaktionen und damit zu geringen Spendenzahlen sowie langen Wartezeiten für PatientInnen, die auf Spenderorgane warten.
Tipp: Tauschen Sie sich in Familie, Beziehung und unter Freunden offen über das Thema Organspende aus. Kommunizieren Sie deutlich, ob Sie sich pro oder contra entscheiden und sprechen Sie auch über Änderung Ihres Willens. Falls Sie sich für die Organspende entscheiden, dokumentieren Sie dies in Form eines Organspendeausweises oder einer Patientenverfügung und weisen sie PartnerInnen, Angehörige und Freunde auf die vorhandenen Dokumente hin. Ab dem 18.03.2024 können Sie sich zudem im neuen zentralen Register für Organspende online registrieren.