Bestehen Sie gegen ärztlichen Rat auf Ihre Entlassung oder verlassen Sie die RoMed Klinik ohne Zustimmung des behandelnden Arztes, kann die RoMed Klinik für eventuell entstehende Folgen nicht haften. Vergessen Sie bitte nicht, ihre hinterlegten Wertgegenstände und Geldbeträge wieder in Empfang zu nehmen.
Was bedeutet Entlassmanagement?
Nach Abschluss der Behandlung erfolgt die Entlassung der Patientinnen und Patienten aus der Klinik. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Behandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern.
Das Ziel des Entlassmanagements ist die Organisation Ihrer lückenlosen Versorgung im Anschluss an Ihren Klinikaufenthalt. Dazu stellt die Klinik fest, ob und welche medizinischen, pflegerischen oder therapeutischen Maßnahmen für Sie erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Alle geplanten Maßnahmen im Rahmen des Entlassmanagements werden mit Ihnen abgestimmt. Auf Wunsch werden auch Ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Beratungen hinzugezogen und informiert.
Bereits zur Aufnahme erhalten Sie eine schriftliche Information zum Entlassmanagement und eine Einwilligungserklärung. Nur mit Ihrer Einwilligung können wir tätig werden. Über allem steht der garantierte Schutz Ihrer Daten. Nicht immer ist direkt bei der Aufnahme erkennbar, ob ein Handlungsbedarf für die Organisation der Nachsorge besteht. Sie können somit auch zu einem späteren Zeitpunkt die Einwilligungserklärung zum Entlassmanagement unterschreiben und Ihre Zustimmung zur Organisation der Nachsorge erteilen.
Bitte beachten Sie, dass eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann!
Sie möchten kein Entlassmanagement in Anspruch nehmen?
Wenn Sie kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen Sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.
Was sollten Sie sonst noch wissen?
Am Tag der Entlassung erhalten Sie von RoMed:
- Entlassbrief (mindestens einen vorläufigen Entlassbrief)
- Medikationsplan
- ggfs. Medikamente, Verordnungen/Rezepte, Überleitungsbogen, mitgebrachte Befunde, Röntgen/CT-Bilder/CD
Die Wahl von Leistungserbringern oder Apotheken ist vollständig frei Ihnen überlassen.
Die Telefonnummer Ihres Ansprechpartners in der Klinik für weiterbehandelnde Leistungserbringer finden Sie auf Ihrem (vorläufigen) Entlassbrief.