Bezeichnung | 28. Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege (Fachmodule) |
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Beschreibung | Die Fachweiterbildung ist durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) anerkannt und wurde am 03.07./04.07.2023 aktualisiert. Die erfolgreich abgeschlossene Fachweiterbildung befähigt die Teilnehmenden, mit komplexen beruflichen Situationen umzugehen, in denen individuelles Handeln gefragt ist. Die erworbene Handlungskompetenz in der Pflege wird der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Patientinnen und Patienten und ihrem familiären, sozialen, spirituellen und kulturellen Hintergrund gerecht. |
Beginn | 03.06.2024 |
Ende | 29.09.2026 |
Inhalt | In der Fachweiterbildung werden die Teilnehmer:innen in die vielfältigen pflegerischen Aufgaben in den Fachgebieten der konservativen bzw. chirurgischen Intensivmedizin und Anästhesie eingeführt. Die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Handlungskompetenzen werden entwickelt, wobei der zu versorgende Mensch und seine individuelle Pflege im Mittelpunkt steht. In Theorie und Praxis werden Lerninhalte durch unterschiedliche Methoden vermittelt und bedürfnis- sowie patientenorientiert umgesetzt. Die Fachweiterbildung soll die Selbstwirksamkeit der Pflegenden dahingehend stärken, so dass sich die Teilnehmer:innen der Wichtigkeit aller Pflegemaßnahmen für den Intensivpatient:innen in der Anästhesieabteilung bewusst sind und diese adäquat einsetzen sowie vertreten können. Die Lehr- und Lernkonzeption ist an den Prinzipien der Erwachsenenbildung ausgerichtet. |
Sollstunden (Theorie) | 640 |
Sollstunden (Praxis) | 1800 |
Zielgruppe | Pflegekräfte in der Anästhesie und Intensivpflege |
Dozent(en) | Fachdozenten/-innen mit ausgewiesener Qualifikation für die Bereiche Intensiv- und Anästhesiepflege und -medizin, Betriebswirtschaft, Pädagogik, Personalführung, Pflege- und Gesundheitswissenschaften sowie Sozial- und Rechtswissenschaften. |
Termine | Das ist neu: Der Stundenumfang des Basismoduls wurde von der DKG von 200 UE auf 80 UE gekürzt und die Fachmodule dementsprechend von 520 UE auf 640 UE erhöht. Termine Basismodule: Basismodul 1 / 2024 1. Block 29.01.2024 bis 02.02.2024 2. Block 11.03.2024 bis 15.03.2024 Prüfung: 18.03.2024 Basismodul 2 / 2024: 1. Block 26.02.2024 bis 01.03.2024 2. Block 15.04.2024 bis 19.04.2024 Prüfung: 22.04.2024 Termine Fachmodule: Modul V: Die pflegerische Verantwortung im anästhesiologischen Versorgungsprozess wahrnehmen - 120 UE 03.06.2024 bis 04.06.2024 17.06.2024 bis 18.06.2024 08.07.2024 bis 09.07.2024 22.07.2024 bis 23.07.2024 09.09.2024 bis 10.09.2024 23.09.2024 bis 24.09.2024 07.10.2024 bis 08.10.2024 21.10.2024 Modul I: Kernaufgaben im Versorgungsprozess wahrnehmen - 90 UE 22.10.2024 04.11.2024 bis 05.11.2024 18.11.2024 bis 19.11.2024 02.12.2024 bis 03.12.2024 16.12.2024 bis 17.12.2024 07.01.2025 20.01.2025 Modul II: Patienten mit intensivpflichtigen Erkrankungen betreuen - 136 UE 21.01.2025 03.02.2025 bis 04.02.2025 17.02.2025 bis 18.02.2025 10.03.2025 bis 11.03.2025 24.03.2025 bis 25.03.2025 07.04.2025 bis 08.04.2025 28.04.2025 bis 29.04.2025 12.05.2025 bis 13.05.2025 02.06.2025 bis 03.06.2025 Modul III: Patienten mit intensivpflichtigen Erkrankungen und Traumata versorgen - 94 UE 23.06.2025 bis 24.06.2025 07.07.2025 bis 08.07.2025 21.07.2025 bis 22.07.2025 22.09.2025 bis 23.09.2025 06.10.2025 bis 07.10.2025 20.10.2025 bis 21.10.2025 Modul IV: Lebenssituationen wahrnehmen und Entscheidungen begleiten - 88 UE 10.11.2025 bis 11.11.2025 24.11.2025 bis 25.11.2025 08.12.2025 bis 09.12.2025 12.01.2026 bis 13.01.2026 26.01.2026 bis 27.01.2026 09.02.2026 Modul VI: Fördernde Konzepte umsetzen - 64 UE 10.02.2026 23.02.2026 bis 24.02.2026 09.03.2026 bis 10.03.2026 23.03.2026 bis 24.03.2026 13.04.2026 Modul VII: Spezifische Hygieneanforderungen umsetzen und Menschen mit Infektionserkrankungen versorgen - 48 UE 14.04.2026 27.04.2026 bis 28.04.2026 11.05.2026 bis 12.05.2026 08.06.2026 Examensvorbereitung: 22.06.2026 bis 23.06.2026 Mündliches Examen: 28.09.2026 bis 29.09.2026 Unterrichtszeit i. d. Regel: 8:30 – 16:00 Uhr |
Teilnahmevoraussetzungen | Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung - Krankenschwester, -pfleger - Kinderkrankenschwester, -pfleger - Gesundheits- und Krankenpfleger/-in - Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in - Altenpfleger/-in - Pflegefachfrau, Pflegefachmann Nachweis einer mind. 6-monatigen Tätigkeit (in Vollzeit) in einer der beiden Fachbereiche (in Teilzeit entsprechend länger) Berufserfahrung von zwei Jahren wird empfohlen |
Kosten | Die Kosten für die Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege betragen 6.200 EUR (Basismodul: 975 EUR plus Fachmodule 5.225 EUR) |
Anmeldung bis | 08.04.2024 |
Notwendige Anmeldeunterlagen | Bitte reichen Sie folgende Anmeldeunterlagen am Akad. Institut für Gesundheits- und Sozialberufe ein, bevor die Fachweiterbildung (= erster Tag des Basismoduls) beginnt, da sonst keine Zulassung möglich ist: - Onlineanmeldung (1) - Beglaubigte Erlaubnis zum Tragen der Berufsbezeichnung - Beglaubigtes Examenszeugnis - Nachweis über die Berufserfahrung, mindestens 6 Monate vor Fachweiterbildungsbeginn in der Intensivpflege bzw. Anästhesie - Nachweis über Umfang der Beschäftigung (Voll-/Teilzeit) - Lebenslauf 1) Bei externen Teilnehmern benötigen wir die schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers. |
Veranstaltungsort | RoMed Fort- und Weiterbildung, Brückenstr. 1/Haus 1, 3. OG, 83022 Rosenheim |
Ihr Ansprechpartner |
Officemanagement (Fr. Mitter / Fr. Führer) 08031 365-3812 bildung@ro-med.de |
Sonstige Informationen | Inhalte der theoretischen und praktischen Weiterbildung sind: Theorie: 720 Stunden (80 UE Basismodul + 640 UE Fachmodule) zzgl. 50 Stunden kontrolliertes Selbststudium Praktische Pflichteinsätze: Insgesamt sind 1800 Stunden (Nettostunden), aufgeteilt in folgende Bereiche, nachzuweisen: Operative Intensivstation 500 Stunden Konservative Intensivstation 500 Stunden Anästhesie 500 Stunden Die verbleibende Zeit (jeweils maximal 100 Stunden) ist auf die vorgenannten intensivpflegerischen Einsatzbereiche und/oder weitere Funktionsbereiche wie Dialyse, Frühgeborenen-Intensivstation etc. zu verteilen. Für die Planung des praktischen Pflichteinsatzes in der Anästhesie bitten wir Sie, diesen aus didaktischen Gründen frühestens mit Beginn der Fachmodule (03. Juni 2024) zu organisieren. Praktische Prüfungen: Laut DKG können die praktischen Prüfungen in den Anästhesieabteilungen während der Fachweiterbildung abgenommen werden, wenn sowohl die Mindeststunden erreicht wurden, die dazugehörige Modulprüfung bestanden wurde und der Leistungsnachweis (Standortbestimmung) vorliegt. Die praktischen Prüfungen auf den Intensivstationen dürfen erst mit dem Nachweis folgender Leistungen stattfinden: - Teilnahme von mindestens 720 Stunden Theorie (Module) - Erfolgreich absolvierte Modulprüfungen - Mindestens 1800 h praktische Einsätze - Mindestens 180 h praktische Anleitungen - Drei praktische Leistungsnachweise (Standortbestimmungen) |